Soll das nun heißen, Deutschland braucht den Islam? Oder, ohne den Islam würde Deutschland was fehlen? Oder, der Islam soll in Deutschland heimisch werden? Oder einfach konstatierend, daß er das bereits ist? Im letzten Fall müßte man sich nicht mehr das Maul verreißen, denn Behauptungen von Tatsachen lassen sich überprüfen, fertig.

Weiterhin: Was ist mit Deutschland überhaupt gemeint? Seine geographischen Grenzen? Seine Kultur und Sprache (aber welche Kultur ist das genau, und welche Dialekte, Soziolekte, Jargons und Slangs will man dazurechnen?) Oder ist Deutschland die Summe der Deutschen? Was es nicht leichter macht, denn was sind das überhaupt, die Deutschen?

Man könnte nun sagen, mit gehört zu ist gemeint, wie man landläufig sagt, Peter gehört doch auch mit zum Gartenverein, geäußert gegenüber Leuten, die Peter aus dem Verein raushaben wollen. Aber so einfach ist das nicht. Ein Nationalstaat ist kein Gartenverein, weswegen auch Gleichnisse der Art Die müssen sich hier wie Gäste benehmen barer Unsinn sind. Familien können Gäste haben, Freundeskreise, Vereine, Singgruppen können Gäste haben. Staaten können das nicht. Die Wortwahl zieht ungültige Parallelen und operiert im Großen mit Begriffen aus der Welt des Kleinen. Das kann nicht gutgehen.

Der Islam gehört nicht zu Deutschland. Das Christentum gehört nicht zu Deutschland. Die Anbetung des großen Spaghettimonsters gehört nicht zu Deutschland. Trekkies gehören nicht zu Deutschland. Helene-Fischer-Fans gehören nicht zu Deutschland. Ja, nicht einmal die Deutschen gehören zu Deutschland. Sie sind halt nunmal da. So wie Juden, Zeugen Jehovas, Buddhisten, Shintoisten, Sannyasin, Veganer und Ufologen einfach da sind.

Kurz gesagt: Der Satz: Der Islam gehört (nicht) zu Deutschland ist derart verkehrt, daß er nicht einmal falsch ist.

Statt über gehört zu und gehört nicht zu zu schwafeln, sollte man lieber einen Blick ins Grundgesetz werfen. Darin heißt es, Artikel 3, Absatz (3):

Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Und weiter, Artikel 4, Absatz (2):

Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.

Und damit ist eigentlich schon alles gesagt.

Etwas anderes gehört sich nämlich nicht.

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  1. Danke. Ich glaube kaum, dass Seehofer & Co. zu solchen semantischen Gedankengängen in der Lage sind und falls doch, würden sie sich das verkneifen, weil ja mit geistiger Schlichtheit mehr zu gewinnen ist.

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