Noch einmal Ehe und Verantwortungsgemeinschaft

Bevor man über die Erweiterung der Ehe auf mehr als zwei Personen nachdenkt, könnte man erst mal nach dem Sinn der Einrichtung, wie sie jetzt geregelt ist, fragen. Dazu gibt es zwei Zwecke, einen alten (patriarchalen) und einen modernen, die sich im Institut der Ehe abgelöst haben, ohne daß das die äußere Form der Ehe berührt hätte. Die Ehe ist immer noch das, was sie vor zweihundert Jahren war: ein zivilrechtlich abgesichertes, verbrieftes Bündnis zwischen zwei Menschen, bis vor kurzem einem Mann und einer Frau. Ihr Zweck freilich ist heute ein ganz anderer geworden. Machen wir uns nichts vor: Ursprünglich bestand der darin, Männern Kontrolle über die Nachkommenschaft ihrer Frauen zu verschaffen. Dem Mann umgekehrt sollten gewisse Pflichten auferlegt werden, um die Frau in ihrer verordneten Hilflosigkeit nicht allein zu lassen und vor allem den gemeinsamen Nachwuchs zu schützen. Das hatte mit Freiheit oder Gerechtigkeit nichts zu tun, hat aber über Jahrhunderte funktioniert. (Was passierte, wenn es mal nicht funktionierte oder wenn Frauen sich gegen diese Ordnung auflehnten, davon zeugen, von Anna Karenina über Tess of the d’Urbervilles bis Effi Briest, unzählige Romane.) Von diesem ursprünglichen Zweck ist heute außer dem Schutz der Nachkommenschaft nichts mehr geblieben. Aber auch bei diesem ist ein Wandel hinter der Fassade der äußerlich unangetasteten Einrichtung festzustellen, denn immer mehr verheiratete Paare bleiben kinderlos. Was aber wird geschützt bei einem Paar wohlhabender Doppelverdiener ohne Kinder? Vollends losgelöst von der ursprünglichen Motivation ist die Ehe gleichgeschlechtlicher Menschen. Als schützenswertes Gut bleibt nur noch die Liebesbeziehung der beiden autonomen, aufeinander in keiner Weise angewiesenen Menschen. Warum aber sollte dieses, Entschuldigung, Privatvergnügen schützenswert sein? Erst mit der Schwangerschaft (oder Adoption) wird aus dem Privatvergnügen ein öffentliches Gut, das den Schutz durch Gesetze verlangt. Das wäre die eine Sicht der Dinge. Man kann aber auch umgekehrt fragen: Wenn die Liebesbeziehung zweier Menschen vor dem Gesetz eben doch schützenswert sein sollte — warum dann nicht auch andere Beziehungsformen wie die Freundschaft oder die Wohngemeinschaft? Oder umgekehrt formuliert: Wer prüft denn, ob überhaupt eine Liebesbeziehung vorliegt? Es müssen nur zwei die Ehe wollen; welche Gefühle sie verbinden, interessiert das Standesamt nicht. Unter diesen Voraussetzungen erscheint dann aber die Beschränkung auf zwei Menschen, die ja ihren Ursprung in der unumstößlichen Tatsache hat, daß es zwei Menschen braucht, um ein Kind zu zeugen, willkürlich, ja eigentlich nur noch als Reflex aus der Zeit, als die Ehe ein Schutzraum für Mann und Frau zwecks Zeugung von Nachkommen war. Wenn sie sich aber aus ihrem ursprünglichen Kontext gelöst hat, wäre es endlich an der Zeit, die Ehe völlig neu zu denken.

Gemeinschaft, Verantwortungs~

Gestern (7.2.) im Zwischenruf auf WDR3 Kritik von Peter Meisenberg über das Gesetzesvorhaben der sogenannten Verantwortungsgemeinschaft. Damit ist die Ausweitung der Ehegemeinschaft als Bündnis zweier Menschen, die füreinander Verantwortung übernehmen und auch vor dem Gesetz zusammengehören wollen, auf Gruppen von mehr als zwei Partnern gemeint. Meisenberg spricht in diesem Zusammenhang von der „Verrechtlichung der Freundschaft“ (wobei er außer Acht läßt, daß es ja auch im Falle von mehr als zwei Personen Liebe und das Bedürfnis nach Nachkommenschaft sein könnte) und kritisiert, daß damit das bislang freie, ungeregelte, allein auf dem Vertrauen und dem guten Willen der beteiligten Personen basierende Institut der Freundschaft einer Regulierung und einem juristischen Regelwerk unterworfen werde, das die Freunde, die bislang freiwillig füreinander einträten, zur Verantwortung auch zwingen könne. Was werde geschützt, wenn man die Freundschaft unter den Schutz des Gesetzes stelle? Doch nur die Freunde voreinander. Auch verleite ein solches Institut dazu, Zweckgemeinschaften einzugehen und sich seine Freunde nach dem Kriterium finanzieller Absicherung oder sozialen Aufstiegs auszusuchen. So weit Meisenberg. Nur: Gilt das alles nicht auch und noch viel schärfer für die traditionelle Ehe? Meisenberg übersieht, daß die Ehe auch nur eine Verrechtlichung der (geschlechtlichen) Liebe ist.

Temps perdu

Vier Tage Rödeldorf, vier Tage Live-Rollenspiel. Das Stück: der Alltag vor der Pandemie. Daß ich im Büro ganz alleine bin, ist das einzige äußerliche Zeichen, daß dies hier nur Simulation ist. Wie Urlaub fühlt sich an, was einmal Alltag war. Und endlich fehlt einmal Zeit für Melancholie. Die Abfahrtstafeln der Straßenbahn, das Öffnen und Schließen der Jalousie im Büro, das Surren des Druckers, abends der Schlüssel in der Wohnungstür, das setzt Markierungen in die Landschaft eines Tages, macht die Zeit steuerbar. Ablenkung von der Grübelei. Die Stunden stemmen sich nicht gegen das Bewußtsein, sie bieten sich an als kleine Präsente für erfreuliche Gedanken, die sich in der Ruhe das Abends einfinden. Natürlich war der Alltag nie so, war ja nie Unterbrechung. Aber mit seinen Ordnungen, seinen Forderungen und Angeboten, konnte er, der vielgeschmähte Alltag, gerade dadurch, daß er eben All-, der Hintergrund von allem war und gar nicht erst ins Bewußtsein trat, seine positive Wirkung entfalten. Die man gewöhnlich, da für selbstverständlich genommen, nicht genug würdigt.

Delta. Hürxberg

Kaffee in der Morgenstille, mit den erschlafften Dunkelheiten, von oben, im Berg wurzelnd. Die Fenster spüren das Gewicht, die Spiegelungen darin sind müde, zerstreut. Gleich wird der Wald aus den Straßen weichen und seinen Platz oben auf dem Hügelkamm wieder einnehmen. Aus den Brunnen werden die Türme steigen, eine glücksbringende Münze auf der gefaßten Stirn.