Gemeinschaft, Verantwortungs~

Gestern (7.2.) im Zwischenruf auf WDR3 Kritik von Peter Meisenberg über das Gesetzesvorhaben der sogenannten Verantwortungsgemeinschaft. Damit ist die Ausweitung der Ehegemeinschaft als Bündnis zweier Menschen, die füreinander Verantwortung übernehmen und auch vor dem Gesetz zusammengehören wollen, auf Gruppen von mehr als zwei Partnern gemeint. Meisenberg spricht in diesem Zusammenhang von der “Verrechtlichung der Freundschaft” (wobei er außer Acht läßt, daß es ja auch im Falle von mehr als zwei Personen Liebe und das Bedürfnis nach Nachkommenschaft sein könnte) und kritisiert, daß damit das bislang freie, ungeregelte, allein auf dem Vertrauen und dem guten Willen der beteiligten Personen basierende Institut der Freundschaft einer Regulierung und einem juristischen Regelwerk unterworfen werde, das die Freunde, die bislang freiwillig füreinander einträten, zur Verantwortung auch zwingen könne. Was werde geschützt, wenn man die Freundschaft unter den Schutz des Gesetzes stelle? Doch nur die Freunde voreinander. Auch verleite ein solches Institut dazu, Zweckgemeinschaften einzugehen und sich seine Freunde nach dem Kriterium finanzieller Absicherung oder sozialen Aufstiegs auszusuchen. So weit Meisenberg. Nur: Gilt das alles nicht auch und noch viel schärfer für die traditionelle Ehe? Meisenberg übersieht, daß die Ehe auch nur eine Verrechtlichung der (geschlechtlichen) Liebe ist.

2 Gedanken zu „Gemeinschaft, Verantwortungs~

    1. Genau um diese Dinge geht es. Im Moment kriegen ja nicht einmal Paare, die seit Jahren zusammenleben, Auskunft im Krankheitsfall, wenn sie kein Papier vorweisen können.

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