(Übrigens gibt es für die “eingebaute Vorfahrt” (Klaus Gietinger) von Kraftfahrzeugen keine gesetzliche Grundlage.)

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  1. Ich bewege mich vermutlich recht riskant im öffentlichen Raum, weil ich denke, zu Fuß ist man per default unterwegs, daher: älteste Rechte. Aber, klar, wer am Steuer sitzt, sieht das anders.

    1. Das Problem ist: So gut wie alle (volljährigen) Fußgänger sind auch Autofahrer. Innerhalb des Vereins zeigt man Verständnis füreinander. Wer selbst fährt, nimmt für die Garantie der freien Fahrt am Steuer die Nachteile der Gängelung als Fußgänger gern in Kauf. Und wer nicht fährt? Na, der hat selber Schuld.

      1. Aber ich fahre selbst! Nicht gerne, allerdings, und ich nehme Rücksicht auf Fußgänger, weil ich auch als Autofahrerin finde, daß die ohne Auto die älteren Rechte haben.
        Selbst wenn ich da die einzige wäre — ich bin ein Gegenbeispiel.

    2. Würden die Straßen so benutzt wie vor Erfindung des Automobils, könnte man gar nicht mehr fahren, niemand mehr. Da aber die meisten (so gut wie alle) fahren wollen, ist das Grundrecht der Geschwindigkeit, obwohl nirgends gesetzlich verbrieft, doch allgemein akzeptiert, bis hinauf in die Rechtsprechung.

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