Sehr geehrte Frau —-,
in der Frage, ob Sie über die 2 bewilligten Fehlstunden hinaus der nächsten Sitzung fernbleiben dürfen, weise ich Sie darauf hin, daß es erstens in Ihrem eigenen Interesse ist, die Lehrveranstaltungen in Ihrem Studium regelmäßig zu besuchen, und zweitens, daß die eingeräumten 2 Fehlstunden durchaus nicht für Vorträge oder außerplanmäßige Sitzungen anderer Seminare vorgesehen sind, sondern für den Krankheitsfall. Ich gehe also davon aus, daß Sie wirklich gesundheitlich angeschlagen waren und sich nicht lediglich in der “Planung” Ihrer Fehlstunden verkalkuliert haben. Ich empfehle Ihnen unbedingt, an der Sitzung teilzunehmen; 3 Fehlstunden von 13 Sitzungen sind immerhin fast ein viertel, und es ist die Frage, inwieweit die Ausstellung eines Papiers, das Ihnen “erfolgreiche Teilnahme” bescheinigt, im Falle Ihres dreimaligen Fehlens gerechtfertigt wäre. Sollten Sie nach Abwägung dieser Einwände dennoch zu dem Entschluß kommen, der Sitzung fernzubleiben, werde ich Ihnen den Schein – Erfüllung der übrigen Anforderungen vorausgesetzt – nicht verweigern. Bedenken Sie aber bitte, daß es für Ihre Kommilitoninnen und Kommilitonen, die immer anwesend waren und sich dasselbe Papier hart erarbeitet haben, vielleicht nicht auf das größte Verständnis stößt, wenn andere denselben Schein mit weitaus weniger Aufwand bekommen.
Mit freundlichem Gruß
T. Th.
nett, dass du es hier reinstellst.
REPLY:
zumindest wäre es eine neue kategorie wert. etwa mit dem titel “Modernes Campusleben” oder so … da ich aber nicht weiß, ob eine genügend große anzahl von texten in dieser sparte zu erwarten ist, stelle ich es probeweise in die “schoene neue welt”.