Hallo Herr S.!
Gerade habe ich die Statiuspassage[1] angeschaut: sehr witzige Beschreibung, wenn ich das richtig verstehe. Die Auffassung indes, es handele sich um einen D. incommodi scheint mir, wie überhaupt die ganze Unart, Verwendungsweisen der Kasus nicht aus der Kasussemantik zu erklären zu versuchen, sondern die Einzelfälle zu Gruppen ähnlicher Verwendungen zusammenzufassen und diese dann mit eigentümlichen Termini zu benamsen, etwas fragwürdig – im Extremfall endet man bei dieser Praxis nämlich tatsächlich bei Einzelfällen. Und eine Grammatik, die nur listet, jedoch keine allgemiene Regel liefert, erscheint mir verbesserungswürdig.
(Aber wer wollte dies leisten?)
Die drei Stellen als D. incommodi zu sehen, hat natürlich den Vorteil, daß diese Auffassung unwiderlegbar ist. M. E. kann jedes Fehlen oder Verlassen immer auch als Incommoditäth abgehandelt werden. Dann ist es aber nachgerade verwunderlich, daß es nicht noch mehr Stellen gibt! Da es sich um eine Ratio von 3 (oder 4, wenn Caesar „gilt“, und warum sollte gerade die Caesarstelle nicht –?) mit Dativ gegen vermutlich tausende mit Akkusativ handelt, würde ich sagen, Prop[2], Sil[3], und Stat sind zu vernachlässigen, und haben in der Schule nicht aufgepaßt oder so. Ich meine, wenn Schulkinder in 2000 Jahren einmal das Deutsch des beginnenden 21sten Jahrhunderts büffeln müssen, dann werden sie auch lernen, daß wegen den Genitiv regierte – und damit 99 % der gesprochenen Sprachwirklichkeit verfehlen.
Auch scheint mir in Sil. und Stat. eine jeweils sehr ähnliche, aber mit der strittigen Caesarstelle und der Stelle bei Properz nicht zusammengehende Verwendungsweise vorzuliegen. Bei den beiden ersteren liegt doch, wenn ich das richtig lese, der Gedanke einer Fläche, die unter etwas verschwindet, zugrunde. Daher „fehlt“ dann das Feld, die Wasserfläche „vor Schiffen“ bzw. „vor Leichenbergen“ (igitt) – drängt sich da nicht der Gedanke auf, es könne sich um eine absolute Verwendung („fehlt“, „verschwindet“, „macht sich dünne“) plus instrumentalem (oder, ach diese Benamsungen!, kausalem) Ablativ (morphologisch in beiden Fällen möglich) handeln?
Bleibt natürlich Properz und Caesar. Bei Properz kommt erschwerend hinzu, daß es nicht einmal metrische Gründe gibt: mihi wird im strittigen Vers als zwei Kürzen gelesen, also hätte er auch me schreiben können, ohne die Regeln der Metrik mit Füßen zu treten. Das mihi scheint mir daher mit Bedacht gewählt worden zu sein. Hier ist wohl, wenn man der traditionellen Kasussystematik folgen will, ein incommoder Dativ der Weisheit letzter Seufzer: „verschwindet nicht, mir zum Schaden“. Oder so.
In einem Schultext hat so etwas natürlich nichts verloren, schon angesichts der statistisch doch recht eindeutigen Beleglage. Und ob das aus den lieben Kleinen Poeten macht, na ….
So, genug getextet, danke, daß Sie bis hierher die Geduld hatten, mir zu folgen. Ein frohes Wochenende wünschend,
MB
[1] Iam Pelopis terras Graiumque exhauserat orbem
praecipitans in transtra viros insanus equosque
Bellipotens. fervent portus et operta carinis
stagna suasque hiemes classis promota suosque
attollit fluctus; ipsum iam puppibus aequor
deficit et totos consumunt carbasa ventos. (Ach. 1, 445)
[2] et mihi iam toto furor hic non deficit anno (1, 1, 7)
[3] stragis acervis deficiunt campi (8, 660)